Wer ist arbeitspflichtig?
Alle VSGH-Mitglieder, die im Laufe eines Kalenderjahres an einem oder mehreren Kursen bzw. dem freien Training teilnehmen, also aktiv den Übungsplatz nutzen, sind für das betreffende Jahr arbeitspflichtig.
Wer ist von der Arbeitspflicht befreit?
Befreit sind alle Trainer und Trainerinnen des VSGH sowie die Vorstands- und Ausschussmitglieder. Weiterhin befreit sind Jugendliche unter 16 Jahren, körperlich behinderte Mitglieder sowie Mitglieder, die durch längere Krankheit bzw. Verletzung ausfallen. Dies ist im Einzelfall mit der Vereinsleitung abzuklären.
Wie viele Stunden muss ich arbeiten?
Pro belegten Kurs sind 6 Arbeitsstunden im Jahr abzuleisten. Werden z.B. 5 Kurse besucht, fallen insgesamt 30 Arbeitsstunden im Jahr an.
Was passiert, wenn ich nicht alle Stunden zusammen bekomme?
Dann muss für die noch nicht geleisteten Stunden bezahlt werden. Jede von den Arbeitsstunden hat einen Wert von € 10,00. Am Ende eines Jahres werden die noch offenen Stunden mit diesem Betrag multipliziert und das betreffende Mitglied muss dann diesen Betrag bezahlen. Kommt es dieser Pflicht nicht nach, so hat die Vereinsleitung das Recht, dieses Mitglied aus dem Verein auszuschließen.
Gibt es Überstunden?
Nein! Jede „zuviel“ geleistete Stunde ist eine freiwillige Leistung dem VSGH gegenüber. Sie wird wederausbezahlt noch auf das nächste Jahr angerechnet.
Was zählt als Arbeitsstunde?
Zunächst einmal alle Arbeiten, die im Rahmen eines Arbeitsdienstes geleistet werden. Die Arbeitsdienste sind jeweils im Frühjahr und Herbst. Eintragungslisten werden mind. 4 Wochen vorher ausgehängt bzw. ausgelegt.
Weiterhin zählen alle Arbeiten, die von der Vereinsleitung „genehmigt“ wurden, d.h. alles was rund umden Verein anfällt und sinnvoll ist. Anregungen aus den Reihen unserer Mitglieder sind hier durchaus gewünscht. Sollte also ein Mitglied eine Arbeit entdecken (z.B. Müll rund um das Vereinsheim aufräumen etc.), so genügt eine kurze Rücksprache mit einem Mitglied der Vereinsleitung und wenn die Arbeit als sinnvoll angesehen wird so wird auch die entsprechende Zeit anerkannt. Es versteht sich von selbst, dass die Absprache vor der auszuführenden Arbeit stattfinden muss!
Was zählt nicht als Arbeitsstunde?
Nicht angerechnet werden alle Tätigkeiten, die im Rahmen unserer immer wiederkehrenden Veranstaltungen geleistet werden. Hierzu gehört in erster Linie unser hauseigenes Agility-Turnier„Schwabenland Agility-Cup“ sowie weitere Turniere und Prüfungen, bei denen der VSGH Ausrichter ist. Individuelle Änderungen behält sich die Vereinsleitung vor.
Wie bezahle ich meine offenen Arbeitsstunden?
Am Jahresende erhalten die Mitglieder von uns eine Rechnung über offene Arbeitstunden. Der auf dieser Rechnung ersichtliche Betrag wird innerhalb von 14 Tagen vom Konto abgebucht.
Wer ist mein Ansprechpartner in Sachen Arbeitspflicht?
Der VSGH hat zu diesem Zweck einen eigenen Sachbearbeiter eingesetzt. Er ist Ansprechpartner für alle Fragen sowie der verantwortliche Verwalter der Arbeitsstunden jedes einzelnen Mitglieds.
Wie funktioniert das ganze organisatorisch?
Wie schon erwähnt wird ein Mitglied mit der Teilnahme am Training auch gleichzeitig arbeitspflichtig. Dies meldet der zuständige Trainer an den Arbeitspflicht-Sachbearbeiter, der dann für die betreffende Person ein Stundenkonto anlegt. Von nun an wird dieses Konto bis Jahresende überwacht und die geleisteten Stunden vermerkt. Am Jahresende ergibt dies pro Konto eine Summe, die entweder aufgeht oder aus der noch nicht abgeleistete Stunden hervorgehen. Diese sind dann zu bezahlen.
Zu Guter Letzt.....
Die Arbeitspflicht wurde nicht eingeführt um VSGH-Kassen zu füllen, sondern die anfallenden Arbeiten im Laufe eines Jahres möglichst gerecht auf viele Schultern zu verteilen. Im Sinne unserer VSGH- Gemeinschaft hoffen und wünschen wir uns, dass die Arbeitspflicht positiv aufgenommen wird und wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir hoffen, mit den obg. Antworten alle anfänglichen Fragen ausreichend beantwortet zu haben und wünschen allen unseren Mitgliedern eine sportliche und erfolgreiche Saison.
Vereinsleitung VSGH
Die Informationen zur Arbeitspflicht stehen auch zum Download bereit.